Der Umgang mit Rückstandsfunden in Bio-Lebensmitteln ist eine der wichtigsten Aufgaben der IG BIO. Neben den andauernden Arbeiten an einer Leitlinie zur guten Verfahrenspraxis hat die IG BIO spezifisch für den Umgang mit dem Sonderfall Phosphin-Rückständen in Bio-Produkten, insbesondere auf Getreide, Hülsenfrüchten und Ölsaaten (einschliesslich Sesam, Mohnsamen etc.) eine Branchenleitlinie GHP ausgearbeitet. Diese soll die Unternehmen bei der Umsetzung der Selbstkontrolle unterstützen. Auch die «Weisung zum Vorgehen bei Rückständen im Bio-Bereich» des BLV verweist für die Umsetzung der guten Herstellungspraxis unter anderem auf den Leitfaden der Branche (siehe S. 11 der Weisung).
Die vollständige Version der IG BIO Branchenleitlinie GHP Phosphorwasserstoff können Sie gerne direkt bei der IG BIO anfordern (info@foodlex.ch).
Interessengemeinschaft Bio Schweiz
c/o Food Lex
Dr. Karola Krell Zbinden
Effingerstrasse 6A, 3011 Bern
Tel: 031 352 11 88