Die Vermeidung von und der Umgang mit Rückstandsfunden in Bio-Lebensmitteln ist seit Verbandsgründung eine der wichtigsten Aufgaben der IG BIO. Im März 2022 konnte nun die erste Version der Leitlinien verabschiedet werden.
Das Dokument besteht nun aus zwei Leitlinien: Zunächst soll es Bio-Betriebe darin unterstützen, mittels geeigneter Massnahmen die gesetzlich vorgeschriebene Selbstkontrolle in Bezug auf die Vermeidung von unerlaubten Rückständen in Bio-Produkten und andere Verstösse gegen die Vorgaben der Bio-Verordnung zu erfüllen. Zudem soll Betrieben eine Anleitung für den Umgang mit Rückständen in Bio-Produkten geboten werden. Die praktische Umsetzung erleichtern Fallbeispiele und Tabellenvorlage im Anhang, die konkret an das Unternehmen angepasst werden.
Die vollständige Version der IG BIO Leitlinien für eine gute Verfahrens- und Herstellungspraxis zur Vermeidung von und zum Umgang mit Rückständen in Bio-Erzeugnissen können Sie gerne direkt bei der IG BIO anfordern (info@foodlex.ch).
Da das Dokument regelmässig überarbeitet werden soll, nehmen wir auch Feedback aus der Praxis, Anregungen und Kritik gerne entgegen.
Für IG BIO Mitglieder ist das Dokument kostenfrei, für Nicht-Mitglieder wird ein Entgelt von CHF 200.00 erhoben.
Der Umgang mit Rückstandsfunden in Bio-Lebensmitteln ist eine der wichtigsten Aufgaben der IG BIO. Neben den andauernden Arbeiten an einer Leitlinie zur guten Verfahrenspraxis hat die IG BIO spezifisch für den Umgang mit dem Sonderfall Phosphin-Rückständen in Bio-Produkten, insbesondere auf Getreide, Hülsenfrüchten und Ölsaaten (einschliesslich Sesam, Mohnsamen etc.) eine Branchenleitlinie GHP ausgearbeitet. Diese soll die Unternehmen bei der Umsetzung der Selbstkontrolle unterstützen. Auch die «Weisung zum Vorgehen bei Rückständen im Bio-Bereich» des BLW verweist für die Umsetzung der guten Herstellungspraxis unter anderem auf den Leitfaden der Branche (siehe S. 11 der Weisung).
Die vollständige Version der IG BIO Branchenleitlinie GHP Phosphorwasserstoff können Sie gerne direkt bei der IG BIO anfordern (info@foodlex.ch).
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