Die Arbeitsgruppe „Rückstände in BIO-Lebensmitteln“ befasst sich mit der Problematik der Behandlung von Rückstandsfunden von chemisch synthetischen Mitteln in BIO-Produkten.
Art. 3 lit. b Bio-Verordnung bestimmt als Grundsatz für die Produktion, die Aufbereitung und
die Vermarktung biologischer Erzeugnisse: „Der Einsatz chemisch-synthetischer Hilfsstoffe und Zutaten wird vermieden.“ Das Auftreten von Rückständen von unerlaubten Hilfsstoffen in der Bio Wertschöpfungskette ist ein widerkehrendes, praktisches Problem.
Die Arbeitsgruppe besteht derzeit aus 9 Mitgliedern. Ziel ist es, für die BIO Branche eine „Leitlinie für eine gute Verfahrens- und Herstellungspraxis beim Umgang mit BIO-Lebensmitteln bezüglich Rückstände“ (Branchenleitlinie) auszuarbeiten und diese dem BLV zur Bewilligung vorzulegen. Die Leitlinie besteht insbesondere aus einer Umschreibung der erforderlichen Sorgfaltspflichten und Massnahmen zur Vermeidung von Rückständen. Diese erfolgt in Form einer Gefahren- und Risikoanalyse ähnlich einer Art BIO-HACCP-/Selbstkontroll-System.
Interessengemeinschaft Bio Schweiz
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